Honorar

Therapie & Beratung

Die Leistungen in meiner Praxis richten sich an selbstzahlende Klienten und Privatpatienten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die therapeutische Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel leider nicht.
Die Kosten für eine Behandlung können Sie auch als „außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Privat- oder Zusatz-Versicherte können mit ihrer Krankenversicherung klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie erstattet werden, siehe auch hier.

Für Beratung oder Therapie, gelten im allgemeinen die folgenden Konditionen…

Psychotherapie & Beratung

Kennenlernen am Telefon, 20 MinutenKostenlos
Erstgespräch, 90 Minuten (inkl. Erst-Anamnese)€120
Folgesitzung, 60 Minuten€80
Folgesitzung, 90 Minuten€120

System- & Familienaufstellung

Systemische Einzelaufstellung, 90 – 120 Minuten€120 – 160
Systemische Gruppenaufstellung, pauschal€120

Erfahrungsgemäß benötigt eine Aufstellung im Einzelsetting ca. 90 Minuten.
Als Teil der systemischen Therapie können Aufstellungen, unter Umständen, sogar über die private Kranken- oder Zusatzversicherung erstattet werden. Sprechen Sie mich hierzu einfach an.

Vorteile einer selbstfinanzierten Psychotherapie

  • Wenig Aufwand, um einen Therapieplatz zu bekommen
  • Zeitnahe Unterstützung durch geringe bis keine Wartezeiten
  • Keine Sperrfrist, wie es in der Regel bei der krankenkassenfinanzierten Therapie der Fall ist
  • Absolute Vertraulichkeit und Anonymität, da keine Diagnosen an die Krankenkasse oder Dritte berichtet werden. Dies bietet Vorteile bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung, bei Gesundheitsprüfungen, beim Abschluss einer Lebens- sowie Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch einer Verbeamtung.
  • Freie Wahl der Methodik, wodurch die Therapie individuell und flexibel gestaltet werden kann und nicht durch ein Richtlinienverfahren eingeschränkt wird
  • Sie allein bestimmen das Ziel bzw. die Ziele ihrer Therapie, da keine dritte Instanz, wie etwa eine Krankenkasse, zusätzlichen Einfluss darauf nehmen kann

Eine Rückmeldung, die ich von meinen Klienten bekomme, ist, dass sie die therapeutische und beratende Arbeit als wertvoll für ihr Leben und ihre Zukunft empfinden und sich die Investition in sich selbst lohnt.

Möglichkeiten einer Kostenübernahme

Abrechnung über Private Kranken- und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen

Die Kostenübernahme durch Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker orientiert sich am abgeschlossenen Tarifvertrag.

  • Eine Zusatzversicherung übernimmt in der Regel die Therapiekosten.
  • Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten von Heilpraktiker Leistungen u.U. anteilig.
  • Dem von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrag können Sie den Tarif und Ihre Versicherungsbedingungen entnehmen. Dort steht auch in welchem Umfang die Kosten für die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker übernommen werden. Im Zweifelsfall können Sie auch noch einmal bei Ihrer Versicherung nachfragen.
Nach oben scrollen