Honorar

Therapie & Beratung

Die Leistungen in meiner Praxis sind Privatleistungen, da ich nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann.
In der Regel sind die Kosten auch als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar.
Privat- oder Zusatz-Versicherte können mit ihrer Krankenversicherung klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie erstattet werden, siehe auch hier.

Zum Kennenlernen, biete ich ein unverbindliches, kostenfreies, 20 minütiges Gespräch an, in dem wir erste Punkte Ihres Anliegens besprechen und Fragen klären können. So bekommen wir einen ersten Eindruck voneinander und können schauen, ob eine Zusammenarbeit funktionieren kann. 

Für Beratung oder Therapie, gelten im allgemeinen die folgenden Konditionen…

Psychotherapie & Beratung

Kennenlernen, 20 MinutenKostenlos
Erstgespräch, 90 Minuten (inkl. Erst-Anamnese)€120
Folgesitzung, 60 Minuten€80
Folgesitzung, 90 Minuten€120

System- & Familienaufstellung

Einzelaufstellung, 90 – 120 Minuten€120 – 160
Gruppenaufstellung, pauschal€120

Erfahrungsgemäß benötigt eine Aufstellung im Einzelsetting ca. 90 Minuten.
Als Teil der systemischen Therapie können Aufstellungen, unter Umständen, sogar über die private Kranken- oder Zusatzversicherung erstattet werden. Sprechen Sie mich hierzu einfach an.
Die aktuellen Termine für Gruppenaufstellungen finden Sie hier.

Vorteile einer selbstfinanzierten Psychotherapie

  • Wenig Aufwand, um einen Therapieplatz zu bekommen
  • Zeitnahe Unterstützung durch geringe bis keine Wartezeiten
  • Keine Sperrfrist, wie es in der Regel bei der krankenkassenfinanzierten Therapie der Fall ist
  • Absolute Vertraulichkeit und Anonymität, da keine Diagnosen an die Krankenkasse, Versicherung (wenn keine Kostenübernahme erfolgt) oder Dritte berichtet werden
  • Freie Wahl der Methodik, wodurch die Therapie individuell und flexibel gestaltet werden kann und nicht durch ein Richtlinienverfahren eingeschränkt wird
  • Sie allein bestimmen das Ziel bzw. die Ziele ihrer Therapie, da keine dritte Instanz, wie etwa eine Krankenkasse, zusätzlichen Einfluss darauf nehmen kann

Eine Rückmeldung, die ich von meinen Klienten bekomme, ist, dass sie die therapeutische und beratende Arbeit als wertvoll für ihr Leben und ihre Zukunft empfinden und sich die Investition in sich selbst lohnt.

Möglichkeiten einer Kostenübernahme

Abrechnung über Private Kranken- und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen

Die Kostenübernahme durch Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker orientiert sich am abgeschlossenen Tarifvertrag.

  • Eine Zusatzversicherung übernimmt in der Regel die Therapiekosten.
  • Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten von Heilpraktiker Leistungen u.U. anteilig.
  • Dem von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrag können Sie den Tarif und Ihre Versicherungsbedingungen entnehmen. Dort steht auch in welchem Umfang die Kosten für die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker übernommen werden. Im Zweifelsfall können Sie auch noch einmal bei Ihrer Versicherung nachfragen.
  • Die Abrechnung der Therapie orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Mediation

Mediation ist generell bedeutend kostengünstiger als eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung. Eine Einigung spart demnach in vielen Fällen Zeit und Geld. Des Weiteren geht ein langanhaltender Konflikt auch an die psychische Substanz und damit an die Gesundheit, deren Wert unbezahlbar ist.

Besonders an der Arbeitswelt lassen sich Auswirkungen und Verluste aufgrund von Konflikten (sowohl psychisch als auch physisch) sehr beispielhaft veranschaulichen.
Die reinen Konfliktkosten summieren sich anhand von Effizienz- und Qualitätsverlust der Arbeit recht schnell. Sie werden als erstes in Mitleidenschaft gezogen, wenn Mitarbeiter durch Konflikte belastet sind. Außerdem beginnen die ersten Auswirkungen auf das direkte Arbeitsumfeld. Schwelt der Konflikt unterschwellig weiter, ohne Bemühung eine Lösung zu finden, führt die steigende Eskalation nicht selten zu Arbeitsausfällen, ggf. auch längeren Krankenzeiten und damit wiederum zu höheren Kosten für die Konfliktparteien. Der Arbeitnehmer, der zu diesem Zeitpunkt schon mit seiner Gesundheit bezahlt, das kollegiale Arbeitsumfeld, das häufig einen Ausgleich schaffen muss und der Arbeitgeber, der bis zu bestimmten Grenzen für den Ausfall aufkommt – eine typische Lose-Lose-Situation. Zu diesem Zeitpunkt sind potenzielle Anwalts- und Gerichtskosten, die als Folge des Konfliktes in Betracht gezogen werden könnten, noch gar nicht eingerechnet.
Die Auswirkungen und damit verbundenen Kosten, die bei voranschreitender Untätigkeit in Konfliktsituationen, auf vielen verschiedenen Ebenen entstehen, werden in der Regel massiv unterschätzt. Es lohnt sich Konflikte frühzeitig anzugehen.

Vorgespräch sowie Folgetermine, je 60 Minuten€130
Konflikt-Coaching, je 60 Minuten€80

Je nach Komplexität des Konfliktes kann sich das angegebene Honorar für eine Mediation noch einmal verändern. Es kann u.U. sinnvoll und notwendig sein, die Mediation im Tandem mit einem Co-Mediator durchzuführen, sodass sich die Kosten entsprechend anpassen. Dies würde vorab gemeinsam mit Ihnen besprochen.

Gemäß § 4 Nr. 14 UstG, ist eine Heilbehandlung (Therapie beim Heilpraktiker) umsatzsteuerfrei.
Gemäß § 19 UstG, sind die Beratungsleistungen, wie auch Mediation und Coaching von der Umsatzsteuer befreit.

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